Norm LF-BS-V× ▾ ‹›Gliederung Land- und forstwirtschaftliche Bildschirmarbeitsverordnung (LF-BS-V) Fassungen (Gesetz) ab 01.06.2024 — BGBl. II Nr. 51/2024 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.06.2024 BGBl. II Nr. 51/2024 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.06.2024 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittAllgemeine Bestimmungen§ 1Geltungsbereich§ 2Arbeitsmittel2. AbschnittBildschirmarbeitsplätze§ 3Bildschirm und Tastatur§ 4Arbeitstisch und Arbeitsfläche§ 5Arbeitsstuhl§ 6Belichtung und Beleuchtung§ 7Strahlung3. AbschnittBildschirmarbeit§ 8Ermittlung und Beurteilung§ 9Unterlagen§ 10Pausen und Tätigkeitswechsel§ 11Untersuchungen§ 12Sehhilfen4. AbschnittSonstige Pflichten der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber§ 13Unterweisung§ 14Information§ 15Anhörung/Beteiligung5. AbschnittSchlussbestimmungen§ 16Ausnahmen und Abweichungen§ 18Schlussbestimmungen