Norm Nähere Bestimmungen zu Transportfähigkeit, Transportmittel und zusätzliche Bedingungen für lange Beförderungen von Tieren× ▾ ‹›Gliederung Nähere Bestimmungen zu Transportfähigkeit, Transportmittel und zusätzliche Bedingungen für lange Beförderungen von Tieren Fassungen (Gesetz) ab 20.09.2024 — BGBl. II Nr. 254/2024 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute20.09.2024 BGBl. II Nr. 254/2024 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 20.09.2024 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Inhalt§ 2Transportfähigkeit§ 3Anforderungen an das Transportmittel für lange Beförderungen und Beförderungen an Bestimmungsorte außerhalb Österreichs§ 4Bedingungen vor langen Beförderungen von Tieren§ 5Bedingungen beim Verladen von Tieren§ 6Dokumentenvorlage nach Ende des Transports§ 7Inkrafttreten