Rechtstracker.at

§ 4

Fassungen
ab 25.09.2024 — BGBl. II Nr. 257/2024 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 4 heute25.09.2024 BGBl. II Nr. 257/2024 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Ladepunkt-Daten-VO

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 257 aus 2024,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 4

Inkrafttretensdatum

25.09.2024BGBl. II Nr. 257/2024

Außerkrafttretensdatum

Index

58/02 Energierecht

Text

Standortbezogene Meldepflichten

Paragraph 4,

Betreiber haben der E-Control folgende Angaben zum Standort zu übermitteln:

  1. Ziffer eins
    die Adresse des öffentlich zugänglichen Ladepunktes und dessen geographische Lage anhand der Koordinaten eines gängigen globalen Navigationssatellitensystems;
  2. Ziffer 2
    die Bezeichnung der Ladestelle nach deren Standort, beispielsweise nach deren Lage in einer bestimmten Stadt, einem bestimmten Bezirk oder einem Standort in der Nähe von bekannten öffentlichen Örtlichkeiten; in Ermangelung einer derartigen Bezeichnung den Nachnamen des privaten Betreibers;
  3. Ziffer 3
    einen Kontakt für Rückfragen von Verbrauchern (E-Mail-Adresse und Telefonnummer);
  4. Ziffer 4
    die Öffnungszeiten;
  5. Ziffer 5
    die Angabe, ob für die verfügbaren Parkplätze eine Gebühr anfällt (ja/nein);
  6. Ziffer 6
    die maximal erreichbare Ladeleistung in kW;
  7. Ziffer 7
    eine Angabe darüber, ob die Energie ausschließlich aus erneuerbaren Quellen im Sinne des Paragraph 5, Absatz eins, Ziffer 13, des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 150 aus 2021,, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 198 aus 2023,, bezogen wird;
  8. Ziffer 8
    gegebenenfalls eine Angabe über den ausschließlichen Bezug von grünem Strom im Sinne der Richtlinie UZ 46, in der Ausgabe vom 01. Jänner 2022, sowie
  9. Ziffer 9
    die Anzahl der Parkplätze mit barrierefrei zugänglichen Ladepunkten.

Im RIS seit

24.09.2024

Zuletzt aktualisiert am

24.09.2024

Gesetzesnummer

20012694

Dokumentnummer

NOR40265330