Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Fernmeldepauschaleverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 407/2024Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 407 aus 2024,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
63/05 Reisegebührenvorschrift
Text
§ 3.Paragraph 3,
Dienstverrichtungen im Wohnort sind, auch wenn dieser außerhalb des Stationsortes (§ 2) gelegen ist, Dienstverrichtungen im Stationsort. § 2 findet in diesem Fall mit der Maßgabe Anwendung, dass der Drei-Kilometer-Kreis um das Wohnhaus des Bediensteten zu ziehen ist. Dienstverrichtungen im Wohnort sind, auch wenn dieser außerhalb des Stationsortes (Paragraph 2,) gelegen ist, Dienstverrichtungen im Stationsort. Paragraph 2, findet in diesem Fall mit der Maßgabe Anwendung, dass der Drei-Kilometer-Kreis um das Wohnhaus des Bediensteten zu ziehen ist.
Zuletzt aktualisiert am
30.12.2024
Dokumentnummer
NOR40267544