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Übereinkommen über die Verminderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit und über die Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit – Auslegung von Artikel 12 Abs. 2

Fassungen (Gesetz)
ab 02.04.2007 — BGBl. III Nr. 43/2025 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute02.04.2007 BGBl. III Nr. 43/2025 (Stammfassung)
Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate
Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich.
02.04.2007
Art. 1