Norm MI-EKV× ▾ ‹›Gliederung Marktinfrastrukturen-Eigentümerkontrollverordnung (MI-EKV) Fassungen (Gesetz) ab 01.01.2026 — BGBl. II Nr. 243/2025 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.01.2026 BGBl. II Nr. 243/2025 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.01.2026 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittAllgemeine Vorschriften§ 1Anwendungsbereich§ 2Angaben zu natürlichen Personen und nicht natürlichen Personen sowie Personenverbänden2. AbschnittVorzulegende Informationen§ 3Allgemeine Informationen und Beilagenkonvolut§ 4Informationen zur Zuverlässigkeit§ 5Beteiligungsverhältnisse und Gruppenzugehörigkeit sowie sonstige Einflussmöglichkeiten§ 6Relevante Geschäftsbeziehungen, familiäre Bindungen und sonstige relevante Beziehungen sowie Erwerbsinteressen§ 7Finanzlage und Bonität des Anzeigepflichtigen§ 8Finanzierung des Erwerbs, Offenlegung sämtlicher Vereinbarungen§ 9Geschäftsplan, Darstellung strategischer Ziele und Pläne3. AbschnittSchlussbestimmungen§ 10Inkrafttreten und Außerkrafttreten