Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
WFA-Klima-Verordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 43/2026Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 43 aus 2026,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Index
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget
Text
2. Abschnitt
Durchführung der Abschätzung der Auswirkungen auf das Klima
Grundlegendes
§ 4.Paragraph 4,
(1)Absatz eins,Die Abschätzung der Auswirkungen auf das Klima ist im Rahmen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung gemäß § 17 Abs. 2 BHG 2013 vorzunehmen.Die Abschätzung der Auswirkungen auf das Klima ist im Rahmen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung gemäß Paragraph 17, Absatz 2, BHG 2013 vorzunehmen.
(2)Absatz 2,Bei der Abschätzung und Darstellung der Auswirkungen auf das Klima ist auf die unterschiedlichen Auswirkungen auf die verschiedenen Geschlechter Rücksicht zu nehmen.
(3)Absatz 3,Bei der Beurteilung der Auswirkung eines Regelungsvorhabens oder eines sonstigen Vorhabens sind neben den Auswirkungen auf den derzeitigen Zustand des Klimasystems auch die durch das weitere Voranschreiten des Klimawandels (dynamischer Verlauf) zu erwartenden Gegebenheiten zu beachten.
Zuletzt aktualisiert am
05.03.2026
Dokumentnummer
NOR40276504