Norm Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Landesverteidigung× ▾ ‹›Gliederung Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Landesverteidigung Fassungen (Gesetz) ab 01.01.2026 — BGBl. II Nr. 149/2026 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.01.2026 BGBl. II Nr. 149/2026 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.01.2026 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. HauptstückZiele und Maßnahmen zur Zielerreichung§ 1Ziele§ 2Maßnahmen zur Zielerreichung§ 3Kennzahlen und Implementierungsplan2. HauptstückRahmenbedingungen und Umsetzung§ 4Allgemeine Bestimmungen§ 5Dienstpflichten§ 6Gleichbehandlung und Frauenförderung als Teil der Organisations- und Personalentwicklung§ 7Sprachliche Gleichbehandlung§ 8Informationsarbeit§ 9Maßnahmen zum Schutz der Würde am Arbeitsplatz§ 10Grundsätze für die Ausbildung bzw. Laufbahnplanung§ 11Soziales Lagebild§ 12Zusammensetzung von Gremien§ 13Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie§ 14Karenz§ 15Teilzeitarbeit§ 16Kinderbetreuung§ 17Mentoring Programme allgemein§ 18Gleichbehandlungs- und Frauenbeauftragte§ 19Informationsrechte3. HauptstückMaßnahmen zur Förderung von Soldatinnen§ 20Absolventinnentreffen§ 21Mentoring Programm für Soldatinnen§ 22Ausrüstung und Infrastruktur für Soldatinnen§ 23Laufbahnplanung für Soldatinnen4. HauptstückSchlussbestimmungen§ 24AnlagenAnl. 1Implementierungsplan