Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Verteilernetzentwicklungsplanverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 156/2026Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 156 aus 2026,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 17Paragraph 17
Text
Netzentwicklungsprojekt
§ 17.Paragraph 17,
(1)Absatz eins,Die detaillierte Einzelprojektbeschreibung hat für jedes Netzentwicklungsprojekt zu erfolgen und jedenfalls zu enthalten:
folgende allgemeine Angaben:
eine eindeutige Projektbezeichnung und -nummer,
Art des Netzentwicklungsprojektes: Generalerneuerung, Ersatzneubau, Erweiterung oder Verstärkung von Freileitungen, Kabel, Umspannwerken, Transformatorstationen, Schaltanlagen und Übergabestellen zum Übertragungsnetz,
Netz- und Spannungsebene(n),
Projektstatus, differenziert nach den Stadien „Planungsüberlegung“, „in Planung“, „in Umsetzung“ und „abgeschlossen“,
Jahr der geplanten Inbetriebnahme und
bei Freileitungs- und Kabelprojekten die System- und Trassenlängen, differenziert nach neuen und bestehenden Trassen,
die geographische Verortung des Projekts im Netzgebiet in einem Detailgrad, der dem Planungs- bzw. Umsetzungsstand angemessen ist,
eine technische Beschreibung des Projekts, die jedenfalls den Auslöser und die Auswirkungen des Projekts, gegebenenfalls weitere involvierte Netzbetreiber und allfällige Zusammenhänge mit der Übertragungsnetzentwicklung zu umfassen hat,
die Quantifizierung der Auswirkungen auf die Netzanschlusskapazitäten auf der Netzebene 4 gemäß § 99 ElWG,die Quantifizierung der Auswirkungen auf die Netzanschlusskapazitäten auf der Netzebene 4 gemäß Paragraph 99, ElWG,
die Darlegung etwaiger Auswirkungen auf vor- und nachgelagerte sowie benachbarte Verteilernetze,
Gründe für die Reihung der geplanten Inbetriebnahme des Projekts,
die Angabe der Gesamtkosten des Netzentwicklungsprojekts,
bei 110-kV-Freileitungsprojekten der nach § 25 ermittelte Mehrkostenfaktor für die Verkabelung undbei 110-kV-Freileitungsprojekten der nach Paragraph 25, ermittelte Mehrkostenfaktor für die Verkabelung und
das Ergebnis der Alternativenprüfung gemäß § 15 Abs. 2 Z 2.das Ergebnis der Alternativenprüfung gemäß Paragraph 15, Absatz 2, Ziffer 2,
(2)Absatz 2,Alle Netzentwicklungsprojekte sind tabellarisch mit allen Daten gemäß Abs. 1 Z 1 darzustellen.Alle Netzentwicklungsprojekte sind tabellarisch mit allen Daten gemäß Absatz eins, Ziffer eins, darzustellen.
(3)Absatz 3,Die tabellarische Darstellung nach Abs. 2 kann entfallen, wenn die Netzentwicklungsprojekte des jeweiligen Netzbetreibers in einer einheitlichen, tabellarischen Darstellung und einer interaktiven Karte auf der gemeinsamen Internetplattform gemäß § 117 ElWG enthalten und diese Informationen öffentlich zugänglich sind. In diesem Fall ist im Verteilernetzentwicklungsplan stattdessen ein entsprechender Hinweis auf die gemeinsame Internetplattform aufzunehmen. Der Verteilernetzbetreiber hat den angezeigten Planungsstand auf der Website kenntlich zu machen. Der auf dem Planungsstand des Verteilernetzentwicklungsplans basierende Datensatz ist auch vom Netzbetreiber zu dokumentieren.Die tabellarische Darstellung nach Absatz 2, kann entfallen, wenn die Netzentwicklungsprojekte des jeweiligen Netzbetreibers in einer einheitlichen, tabellarischen Darstellung und einer interaktiven Karte auf der gemeinsamen Internetplattform gemäß Paragraph 117, ElWG enthalten und diese Informationen öffentlich zugänglich sind. In diesem Fall ist im Verteilernetzentwicklungsplan stattdessen ein entsprechender Hinweis auf die gemeinsame Internetplattform aufzunehmen. Der Verteilernetzbetreiber hat den angezeigten Planungsstand auf der Website kenntlich zu machen. Der auf dem Planungsstand des Verteilernetzentwicklungsplans basierende Datensatz ist auch vom Netzbetreiber zu dokumentieren.
(4)Absatz 4,Die voraussichtliche Entwicklung der Netzanschlusskapazitäten auf der Netzebene 4 durch die Netzentwicklungsprojekte ist auf Jahresbasis für den zehnjährigen Planungshorizont pro Umspannwerk und in Summe in tabellarischer Form darzustellen.
(5)Absatz 5,Wesentliche Änderungen gegenüber dem letzten angezeigten Verteilernetzentwicklungsplan sind in der jeweiligen Einzelprojektbeschreibung und im Rahmen einer tabellarischen Zusammenfassung für jedes Netzentwicklungsprojekt darzustellen. Dabei sind insbesondere etwaige Verzögerungen der Inbetriebnahme zu begründen.
Schlagworte
Projektnummer, Netzebene, Freileitungsprojekt, Systemlänge, Planungsstand
Zuletzt aktualisiert am
29.06.2026
Dokumentnummer
NOR40278771