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§ 102 ASchG

Fassungen
ab 01.01.2024 — BGBl. I Nr. 9/1997
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 102 heute01.01.2024 § → § BGBl. I Nr. 9/1997
§ 10201.01.199731.12.2023 § → § BGBl. I Nr. 9/1997
§ 10201.01.199531.12.1996 BGBl. Nr. 450/1994 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 450 aus 1994, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 9 aus 1997,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 102

Inkrafttretensdatum

01.01.2024BGBl. I Nr. 9/1997

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

ASchG

Index

60/02 Arbeitnehmerschutz

Text

Übergangsbestimmungen zu Paragraphen 4 und 5

Paragraph 102,

  1. Absatz eins,Paragraphen 4 und 5 treten für Arbeitsstätten, in denen regelmäßig mehr als 250 Arbeitnehmer beschäftigt werden, mit 1. Juli 1995, im übrigen mit 1. Jänner 1997 in Kraft.
  2. Absatz 2,Die Durchführung der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren, die Festlegung von Maßnahmen zur Gefahrenverhütung und die Erstellung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente muß spätestens fertiggestellt sein:
    1. Ziffer eins
      für Arbeitsstätten, in denen regelmäßig mehr als 100 Arbeitnehmer beschäftigt werden, mit 1. Juli 1997,
    2. Ziffer 2
      für Arbeitsstätten, in denen regelmäßig 51 bis 100 Arbeitnehmer beschäftigt werden, mit 1. Juli 1998,
    3. Ziffer 3
      für Arbeitsstätten, in denen regelmäßig 11 bis 50 Arbeitnehmer beschäftigt werden, mit 1. Juli 1999,
    4. Ziffer 4
      für Arbeitsstätten, in denen regelmäßig bis zu zehn Arbeitnehmer beschäftigt werden, mit 1. Juli 2000.
  3. Absatz 3,Arbeitnehmer, die auf Baustellen oder auswärtigen Arbeitsstellen beschäftigt werden, sind bei der Ermittlung der Beschäftigtenzahl nach Absatz eins und 2 jener Arbeitsstätte zuzurechnen, der sie organisatorisch zugehören, im Zweifel dem Unternehmenssitz.

Anmerkung

Die Abschnittsüberschrift wurde aufgrund der Novelle BGBl. I Nr. 56/2024 in § 101a übernommen.

Schlagworte

Sicherheitsschutzdokument

Im RIS seit

05.06.2024

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2024

Gesetzesnummer

10008910

Dokumentnummer

NOR40262255