Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Zwischenstaatlicher Luftverkehr 2008
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 96/2008Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 96 aus 2008,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 5Paragraph 5
Index
92 Luft- und Weltraumfahrt
Text
Anpassung des Luftverkehrsangebotes an die Luftverkehrsnachfrage
§ 5.Paragraph 5,
In Luftverkehrsabkommen kann vereinbart werden, dass bei der Ausübung von Luftverkehrsrechten das Luftverkehrsangebot anzupassen ist:
der Luftverkehrsnachfrage zwischen Österreich und dem anderen Vertragsstaat,
der Luftverkehrsnachfrage zwischen den Vertragsstaaten und dritten Staaten, die von der betreffenden Flugstrecke berührt werden und
den Bedingungen für einen wirtschaftlichen Betrieb der betreffenden Fluglinie.
Zuletzt aktualisiert am
03.05.2018
Dokumentnummer
NOR40099744