Rechtstracker.at

§ 34 BUAG

Fassungen
ab 01.08.2026 — BGBl. I Nr. 66/2026
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 34 heute01.08.2026 § → § BGBl. I Nr. 66/2026
§ 3401.08.202131.07.2026 § → § BGBl. I Nr. 157/2021
§ 3401.01.199631.07.2021 BGBl. Nr. 832/1995

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 414 aus 1972, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 66 aus 2026,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 34

Inkrafttretensdatum

01.08.2026BGBl. I Nr. 66/2026

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

BUAG

Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein

Text

Abschnitt römisch sechs c
Bau-ID System

Einrichtung und Betrieb eines Informationssystems

Paragraph 34,

Die Urlaubs- und Abfertigungskasse hat ein Informationssystem (BauID-System)

  1. Ziffer eins
    zur Unterstützung der Einsichtsmöglichkeit von Arbeitnehmern insbesondere gemäß Paragraph 24, in die für sie bei der Urlaubs- und Abfertigungskasse gespeicherten Daten,
  2. Ziffer 2
    zur Unterstützung der Urlaubs- und Abfertigungskasse, des Amtes für Betrugsbekämpfung und der Österreichischen Gesundheitskasse bei der Vollziehung der ihnen zur Bekämpfung des Lohn- und Sozialdumpings und des Sozialbetrugs übertragenen gesetzlichen Aufgaben, insbesondere durch Verbesserung der Kontrollabläufe sowie der Identitätsfeststellung im Rahmen von Vorsprachen von Arbeitnehmern und bei Baustellenkontrollen sowie
  3. Ziffer 3
    zur Unterstützung der auf einer Baustelle tätigen Arbeitgeber bei ihren Prüf- und Dokumentationspflichten, wobei das BauID-System auch Arbeitgebern und natürliche Personen angeboten werden darf, die nicht Paragraph 2, Absatz eins, unterliegen,
zu errichten und zu betreiben. Die Urlaubs- und Abfertigungskasse kann sich einer GmbH im Sinne des Paragraph 18 a, als Dienstleisterin (BauID-GmbH) bedienen.

Schlagworte

Urlaubskasse, Prüfpflicht, Lohndumping

Im RIS seit

29.07.2026

Zuletzt aktualisiert am

29.07.2026

Gesetzesnummer

10008275

Dokumentnummer

NOR40279659

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1972/414/P34/NOR40279659