Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Hospiz- und Palliativfondsgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 29/2022Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 29 aus 2022,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 5Paragraph 5
Index
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds
Text
Bedingungen der Zweckzuschüsse
§ 5.Paragraph 5,
Die Gewährung der Zweckzuschüsse gemäß § 3 Abs. 1 wird an mit dem gewidmeten Zweck zusammenhängende Bedingungen geknüpft. Voraussetzung für die Gewährung der Zweckzuschüsse an die Länder sind Die Gewährung der Zweckzuschüsse gemäß Paragraph 3, Absatz eins, wird an mit dem gewidmeten Zweck zusammenhängende Bedingungen geknüpft. Voraussetzung für die Gewährung der Zweckzuschüsse an die Länder sind
die Einhaltung von Kriterien der Qualitätssicherung und -verbesserung im Rahmen eines Qualitätsmanagements (§ 6),die Einhaltung von Kriterien der Qualitätssicherung und -verbesserung im Rahmen eines Qualitätsmanagements (Paragraph 6,),
die Erreichung eines quantitativen Auf- und Ausbaugrads (§ 7),die Erreichung eines quantitativen Auf- und Ausbaugrads (Paragraph 7,),
die Anwendung von Tarifen nach österreichweit einheitlichen Parametern und Richtwerten (§ 8),die Anwendung von Tarifen nach österreichweit einheitlichen Parametern und Richtwerten (Paragraph 8,),
die Vorlage von Planungsunterlagen (§ 9),die Vorlage von Planungsunterlagen (Paragraph 9,),
die Erhebung und Übermittlung von Daten für eine statistische Hospiz- und Palliativdatenbank (§ 10),die Erhebung und Übermittlung von Daten für eine statistische Hospiz- und Palliativdatenbank (Paragraph 10,),
die Mitwirkung an Berichtswesen, Monitoring und Evaluierung (§ 11) unddie Mitwirkung an Berichtswesen, Monitoring und Evaluierung (Paragraph 11,) und
die Ermöglichung der Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung der Zweckzuschüsse und Einsichtnahme (§ 12).die Ermöglichung der Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung der Zweckzuschüsse und Einsichtnahme (Paragraph 12,).
Schlagworte
Qualtiätsverbesserung, Aufbaugrad, Hospizdatenbank
Zuletzt aktualisiert am
21.03.2022
Dokumentnummer
NOR40242968