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§ 7 HosPalFG

Fassungen
ab 01.01.2022 — BGBl. I Nr. 29/2022 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 7 heute01.01.2022 BGBl. I Nr. 29/2022 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Hospiz- und Palliativfondsgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 29 aus 2022,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 7

Inkrafttretensdatum

01.01.2022BGBl. I Nr. 29/2022

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

HosPalFG

Index

31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds

Text

Quantitativer Auf- und Ausbau

Paragraph 7,

  1. Absatz eins,Die Gesundheit Österreich GmbH hat im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz im Einvernehmen mit den Ländern und den Trägern der Sozialversicherung im Rahmen der nach Paragraph 3, Absatz 2, getroffenen Vereinbarung bis 30. Juni 2023 Auf- und Ausbaugrade für den Auf- und Ausbau der modular abgestuften Versorgungsangebote in der Hospiz- und Palliativversorgung gemäß Paragraph 4, Absatz 2, je Land festzulegen. Im Zuge dessen ist eine Ausgangsbasis (Ist-Stand) bezogen auf ein Referenzjahr (2020) sowie einen Zielwert (Soll-Stand) bezogen auf ein Zieljahr (2025) festzulegen.
  2. Absatz 2,Der gemäß Absatz eins, festgelegte Auf- und Ausbaugrad ist in jährlichen Etappen pro modular abgestuftem Versorgungsangebot gemäß Paragraph 4, Absatz 2, je Land bis zum festgelegten Zielwert darzustellen.
  3. Absatz 3,Die Länder sind ab dem Jahr 2024 verpflichtet, den für das jeweilige Jahr festgelegten Auf- und Ausbaugrad für die modular abgestuften Versorgungsangebote gemäß Paragraph 4, Absatz 2, zu erreichen. Dieser wird zur Messung der Zielerreichung im Rahmen der Abwicklung gemäß Paragraph 13 und Abrechnung gemäß Paragraph 14, herangezogen.
  4. Absatz 4,Nähere Bestimmungen im Sinne des Absatz 2, können gemäß Paragraph 15, in einer Verordnung festgelegt werden.

Schlagworte

Aufbau, Aufbaugrad, Hospizversorgung

Im RIS seit

21.03.2022

Zuletzt aktualisiert am

21.03.2022

Gesetzesnummer

20011850

Dokumentnummer

NOR40242970