(5)Absatz 5,Die Austro Control GmbH ist Ansprechstelle für die Informationsübertragung gemäß Art. 8 Abs. 2, den Informationsaustausch gemäß Art. 9 Abs. 3 sowie für Informationsanfragen interessierter Kreise gemäß Art. 10 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 376/2014. Die Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes hat den Sicherheitsbericht gemäß Art. 13 Abs. 11 der Verordnung (EU) Nr. 376/2014 zu veröffentlichen. Die in Abs. 4 genannten Aufsichtsbehörden haben der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes die für den Sicherheitsbericht benötigten Informationen in einem durch die Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes vorgegebenen Format zeitgerecht zur Verfügung zu stellen. Der Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ist die zuständige Stelle gemäß Art. 16 Abs. 12 der Verordnung (EU) Nr. 376/2014.Die Austro Control GmbH ist Ansprechstelle für die Informationsübertragung gemäß Artikel 8, Absatz 2,, den Informationsaustausch gemäß Artikel 9, Absatz 3, sowie für Informationsanfragen interessierter Kreise gemäß Artikel 10, Absatz 2, der Verordnung (EU) Nr. 376 aus 2014,. Die Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes hat den Sicherheitsbericht gemäß Artikel 13, Absatz 11, der Verordnung (EU) Nr. 376 aus 2014, zu veröffentlichen. Die in Absatz 4, genannten Aufsichtsbehörden haben der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes die für den Sicherheitsbericht benötigten Informationen in einem durch die Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes vorgegebenen Format zeitgerecht zur Verfügung zu stellen. Der Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ist die zuständige Stelle gemäß Artikel 16, Absatz 12, der Verordnung (EU) Nr. 376 aus 2014,.