Norm ODGV 2011× ▾ ‹›Gliederung Ortsbewegliche Druckgeräte Verordnung 2011 (ODGV 2011) Fassungen (Gesetz) ab 29.12.2015 — BGBl. I Nr. 161/2015▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute29.12.2015 § → § BGBl. I Nr. 161/2015 25.06.201528.12.2015 § → § BGBl. II Nr. 165/2015 28.07.201124.06.2015 BGBl. II Nr. 239/2011 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 29.12.2015 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenAbschnitt 1Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen§ 1Geltungsbereich§ 2Ausnahmen vom Geltungsbereich§ 3Begriffsbestimmungen§ 4Anlagenbezogene AnforderungenAbschnitt 2Pflichten der Wirtschaftsakteure§ 5Pflichten des Herstellers§ 6Bevollmächtigte§ 7Pflichten des Einführers§ 8Pflichten des Vertreibers§ 9Pflichten des Eigentümers§ 10Pflichten des Betreibers§ 11Umstände, unter denen die Pflichten des Herstellers auch für Einführer und Vertreiber gelten§ 12Identifizierung der WirtschaftsakteureAbschnitt 3Konformität ortsbeweglicher Druckgeräte§ 13Konformität und Konformitätsbewertung§ 14Neubewertung der Konformität§ 15Allgemeine Grundsätze der Pi-Kennzeichnung§ 16Vorschriften und Bedingungen für die Anbringung der Pi-Kennzeichnung§ 17Freier Verkehr ortsbeweglicher DruckgeräteAbschnitt 4Notifizierende Behörde und notifizierte Stellen§ 18Notifizierende Behörde§ 19Informationspflicht der notifizierenden Behörde§ 20Anforderungen an notifizierte Stellen§ 21Beantragung der Notifizierung§ 22Notifizierungsverfahren§ 23Kennnummer und Verzeichnis notifizierter Stellen§ 24Änderung der Notifizierung§ 25Anfechtung der Kompetenz von notifizierten Stellen§ 26Verpflichtungen der notifizierten Stellen in Bezug auf ihre Tätigkeiten§ 27Meldepflichten der notifizierten Stelle§ 28Koordination der notifizierten StellenAbschnitt 5Schutzklauselverfahren§ 29Verfahren zur Behandlung ortsbeweglicher Druckgeräte, mit denen eine Gefahr verbunden ist§ 30Schutzklauselverfahren der Europäischen Union§ 31Gefährdung von Gesundheit und Sicherheit durch konforme ortsbewegliche Druckgeräte§ 32Formale NichtkonformitätAbschnitt 6Schlussbestimmungen§ 33Übergangsbestimmungen§ 34Anerkennung der Gleichwertigkeit§ 35Geschlechtsneutralität§ 36Inkrafttreten§ 37Außerkrafttreten§ 38UmsetzungshinweisAnlagenAnl. 1Liste gefährlicher Güter, die nicht unter die Klasse 2 fallenAnl. 2Verfahren für die Neubewertung der Konformität