Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Gewährung einer Bundeszuwendung an den Verband der Volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 158/2002Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 158 aus 2002,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds
Text
§ 3.Paragraph 3,
Der VLÖ hat die verwendbaren Mittel gemäß § 2 auch anderen gemeinnützigen privaten Vereinen zuzuwenden, die sich überwiegend die Vertretung der Interessen der deutschsprachigen Heimatvertriebenen in Österreich zur Aufgabe gestellt haben und diese aus eigenen Mitteln nicht zu finanzieren vermögen. Der VLÖ hat die verwendbaren Mittel gemäß Paragraph 2, auch anderen gemeinnützigen privaten Vereinen zuzuwenden, die sich überwiegend die Vertretung der Interessen der deutschsprachigen Heimatvertriebenen in Österreich zur Aufgabe gestellt haben und diese aus eigenen Mitteln nicht zu finanzieren vermögen.
Zuletzt aktualisiert am
31.01.2017
Dokumentnummer
NOR40036185