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§ 11 WKFG

Fassungen
ab 22.07.2023 — BGBl. I Nr. 111/2023 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 11 heute22.07.2023 BGBl. I Nr. 111/2023 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Wagniskapitalfondsgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 111 aus 2023,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 11

Inkrafttretensdatum

22.07.2023BGBl. I Nr. 111/2023

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

WKFG

Index

37/02 Kreditwesen

Text

Satzung

Paragraph 11,

  1. Absatz eins,Der satzungsmäßig festgelegte Unternehmensgegenstand der WK-AG muss auf die Anlage und die Verwaltung ihrer Mittel nach einer festgelegten Anlagestrategie unter Bedachtnahme auf die Risikostreuung zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage entsprechend den Veranlagungsbestimmungen gemäß Paragraph 5,, Fondsbestimmungen gemäß Paragraph 16 und Pflichten gemäß den Paragraphen 24 bis 28 AIFMG zum Nutzen der Aktionäre beschränkt sein. Die Satzung muss die Bestellung eines AIFM zur alleinigen Verwaltung der Vermögenswerte der Gesellschaft bestimmen und die Selbstverwaltung ist auszuschließen.
  2. Absatz 2,Der Mindestnennbetrag des Grundkapitals richtet sich nach Paragraph 7, AktG und muss zur Gänze geleistet sein.
  3. Absatz 3,Eine WK-AG, die Teilgesellschaftsvermögen bildet, hat in ihrer Satzung einen Hinweis aufzunehmen, dass für die Teilgesellschaftsvermögen besondere Fondsbestimmungen gelten.
  4. Absatz 4,Die Satzung der WK-AG, die Teilgesellschaftsvermögen bildet, kann vorsehen, dass ein Teilgesellschaftsvermögen durch Beschluss des Vorstandes und mit Zustimmung des Aufsichtsrates aufgelöst werden kann.
  5. Absatz 5,In allen Fällen, in denen die Satzung der WK-AG veröffentlicht, ausgehändigt oder in anderer Weise zur Verfügung gestellt wird, ist auf die jeweiligen Fondsbestimmungen gemäß Paragraph 16, zu verweisen und sind diese ebenfalls zu veröffentlichen, auszuhändigen oder in anderer Weise zur Verfügung zu stellen.

Im RIS seit

24.07.2023

Zuletzt aktualisiert am

24.07.2023

Gesetzesnummer

20012325

Dokumentnummer

NOR40254732