BGBl. Nr. 259/1975
259. Bundesgesetz: Berggesetz 1975
Bundesgesetz vom 11. April 1975 über den Bergbau und über die Änderung der Gewerbeordnung 1973 (Berggesetz 1975)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 255neu
Anwendung arbeitsrechtlicher Vorschriften
Paragraph 255, Die für Arbeitnehmer in Betrieben für das Aufsuchen, Gewinnen oder Aufbereiten bergfreier mineralischer Rohstoffe erlassenen arbeitsrechtlichen Vorschriften auf Gesetzesstufe gelten, soweit sie noch aufrecht sind, auch für Arbeitnehmer, die im Paragraph 2, Absatz eins, angeführte Tätigkeiten ausüben, die sich nicht auf bergfreie mineralische Rohstoffe beziehen.