BGBl. I Nr. 38/1999
38. Bundesgesetz: Mineralrohstoffgesetz – MinroG
Bundesgesetz über mineralische Rohstoffe, über die Änderung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes und des Arbeitsinspektionsgesetzes 1993 (Mineralrohstoffgesetz – MinroG) Diese Kundmachung ersetzt die Kundmachung BGBl. I Nr. 36/1999.
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 255aufgehoben
Anwendung arbeitsrechtlicher Vorschriften
Paragraph 255, Die für Arbeitnehmer in Betrieben für das Aufsuchen, Gewinnen oder Aufbereiten bergfreier mineralischer Rohstoffe erlassenen arbeitsrechtlichen Vorschriften auf Gesetzesstufe gelten, soweit sie noch aufrecht sind, auch für Arbeitnehmer, die im Paragraph 2, Absatz eins, angeführte Tätigkeiten ausüben, die sich nicht auf bergfreie mineralische Rohstoffe beziehen.