BGBl. Nr. 263/1978
Änderungen durch diese Kundmachung
römisch drei. HAUPTSTÜCK
Vertragsbedienstete
Paragraph 74,
Die Bestimmungen des römisch eins., römisch zwei. und römisch vier. Hauptstückes sind auf die Vertragsbediensteten des Bundes (Paragraph eins, des Vertragsbedienstetengesetzes 1948) mit der Abweichung sinngemäß anzuwenden, daß die Vertragsbediensteten in folgende Gebührenstufen eingereiht werden:
Gebührenstufe Personenkreis
1 Vertragsbedienstete des Entlohnungsschemas I der
Entlohnungsgruppe e, der Entlohnungsgruppe d bis
Entlohnungsstufe 15 einschließlich, der Entlohnungsgruppe c
bis Entlohnungsstufe 11 einschließlich;
Vertragsbedienstete des Entlohnungsschemas römisch zwei der Entlohnungsgruppen p 5 und p 4 sowie der Entlohnungsgruppen p 3 bis p 1 bis Entlohnungsstufe 15 einschließlich;
Vertragslehrer des Entlohnungsschemas römisch eins L der Entlohnungsgruppe l 3 bis Entlohnungsstufe 7 einschließlich;
Vertragslehrer des Entlohnungsschemas römisch zwei L der Entlohnungsgruppe l 3.
2 Vertragsbedienstete des Entlohnungsschemas römisch eins der Entlohnungsgruppe d ab der Entlohnungsstufe 16, der Entlohnungsgruppe c ab der Entlohnungsstufe 12 und der Entlohnungsgruppe b bis Entlohnungsstufe 9 einschließlich;
Vertragsbedienstete des Entlohnungsschemas römisch zwei der Entlohnungsgruppen p 3 bis p 1 ab der Entlohnungsstufe 16;
Vertragslehrer des Entlohnungsschemas römisch eins L der Entlohnungsgruppe l 3 in den Entlohnungsstufen 8 bis 11 einschließlich, der Entlohnungsgruppe l 2b 1 bis Entlohnungsstufe 7 einschließlich, der Entlohnungsgruppen l 2b 2, l 2b 3 und l 2a 1 bis Entlohnungsstufe 5 einschließlich und der Entlohnungsgruppe l 2a 2 bis Entlohnungsstufe 4 einschließlich;
Gebührenstufe Personenkreis
Vertragslehrer des Entlohnungsschemas II L der
Entlohnungsgruppen l 2a und l 2b.
3 Vertragsbedienstete des Entlohnungsschemas I der
Entlohnungsgruppe b ab der Entlohnungsstufe 10 und der Entlohnungsgruppe a;
Vertragslehrer des Entlohnungsschemas römisch eins L der Entlohnungsgruppe l 3 ab der Entlohnungsstufe 12, der Entlohnungsgruppe l 2b 1 ab der Entlohnungsstufe 8, der Entlohnungsgruppen l 2b 2, l 2b 3 und l 2a 1 ab der Entlohnungsstufe 6, der Entlohnungsgruppe l 2a 2 ab der Entlohnungsstufe 5 und der Entlohnungsgruppen l 1 und l pa;
Vertragslehrer des Entlohnungsschemas römisch zwei L der Entlohnungsgruppen l 1 und l pa.