Absatz eins,Das Institut für Österreichische Geschichtsforschung ist eine Einrichtung des Bundes. Es ist im Sinne des Paragraph 2, Absatz 2, des Universitäts-Organisationsgesetzes rechtsfähig. Es untersteht dem Bundesminister für Wissenschaft und Forschung.
BGBl. Nr. 341/1981
341. Bundesgesetz: Forschungsorganisationsgesetz — FOG
Bundesgesetz vom 1. Juli 1981 über die Forschungsorganisation in Österreich und über Änderungen des Forschungsförderungsgesetzes (Forschungsorganisationsgesetz — FOG)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 26neu
Institut für Österreichische Geschichtsforschung
Paragraph 26,
- Absatz 2,Seine Aufgaben umfassen die Förderung der Erforschung der österreichischen Geschichte und die vertiefte Ausbildung für die Forschungsaufgaben der österreichischen Geschichtswissenschaften unter Einschluß der historischen Hilfswissenschaften, insbesondere auch durch Abhaltung von Lehrgängen, Abnahme von Staatsprüfungen und Vergabe von Stipendien.