Absatz eins,Ziele der betrieblichen Umweltförderung sind
- Ziffer einsdie Verwirklichung von betrieblichen Umweltschutzmaßnahmen, deren Erfolg die vorgegebenen umweltrelevanten Verpflichtungen erheblich übersteigt (zB Vorzieheffekt);
- Ziffer 2die Sicherstellung einer größtmöglichen Verminderung von Emissionen;
- Ziffer 3die Bedachtnahme auf den Grundsatz Vermeiden vor Verwerten vor Entsorgen.