Absatz eins,Der Unterricht in den Klassen des Polytechnischen Lehrganges ist durch Fachlehrer zu erteilen.
BGBl. Nr. 512/1993
512. Bundesgesetz: 15. Schulorganisationsgesetz-Novelle
Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird (15. Schulorganisationsgesetz-Novelle)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 32neu
Paragraph 32, Lehrer.
- Absatz 2,Für die Polytechnischen Lehrgänge sind die erforderlichen Lehrer zu bestellen. Für Polytechnische Lehrgänge, die als selbständige Schule geführt werden, ist überdies ein Leiter zu bestellen.
- Absatz 3,Paragraph 13, Absatz 2 a und 3 ist anzuwenden.