Absatz eins,Der Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz hat als wissenschaftliche Ausschüsse der Kommission
- Ziffer einseinen wissenschaftlichen Ausschuß für Arbeiten mit GVO im geschlossenen System,
- Ziffer 2einen wissenschaftlichen Ausschuß für Freisetzungen und Inverkehrbringen und
- Ziffer 3einen wissenschaftlichen Ausschuß für Genanalyse und Gentherapie am Menschen einzurichten.