Absatz eins,Der Inhaber eines Alkohollagers hat im Betriebsbuch ferner aufzuzeichnen:
- Ziffer einsfür Alkohol, der in einem Lager gereinigt, verarbeitet wurde oder untergegangen ist,
- Litera aden Tag des Reinigens, der Verarbeitung oder des Untergangs,
- Litera bdie Alkoholmenge,
- Ziffer 2für Erzeugnisse, die in das Lager aufgenommen wurden,
- Litera aden Tag der Aufnahme,
- Litera bdie Alkoholmenge,
- Litera cden Namen oder die Firma und die Anschrift desjenigen, der die Erzeugnisse geliefert hat,
- Litera dden Tag der Verarbeitung oder des Verbrauches,
- Ziffer 3für Erzeugnisse, die aus dem Lager weggebracht wurden,
- Litera adie Art des Erzeugnisses,
- Litera bden Tag der Wegbringung,
- Litera cdie Alkoholmenge,
- Litera dden Namen oder die Firma und die Anschrift des Erwerbers.