Absatz eins,Die Wirtschaftsverwaltung des Alkoholmonopols umfaßt:
- Ziffer einsdie Bedarfsermittlung (Paragraph 96,),
- Ziffer 2den Ankauf von Alkohol aus den in Paragraph 96, Absatz 2, genannten Verschlußbrennereien,
- Ziffer 3den Verkauf von Alkohol im Steuergebiet,
- Ziffer 4die Vornahme aller Hilfsgeschäfte, die für die in Ziffer eins bis 3 angeführten Tätigkeiten erforderlich sind, sowie die Verwaltung des Vermögens, das der Verwertungsstelle zur Verfügung steht.