die endgültige Versendung;
BGBl. Nr. 173/1995
173. Bundesgesetz: Handelsstatistisches Gesetz 1995 — HStG 1995
Bundesgesetz über die statistische Erhebung des Warenverkehrs (Handelsstatistisches Gesetz 1995 — HStG 1995)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 8neu
Paragraph 8, Für die handelsstatistische Anmeldung sind nachstehende statistische Verfahren zu unterscheiden:
- Litera a
- Litera bdie vorübergehende Versendung zur wirtschaftlichen Lohnveredelung;
- Litera cdie vorübergehende Versendung zur Ausbesserung;
- Litera ddie Wiederversendung nach Eigenveredelung;
- Litera edie Wiederversendung nach wirtschaftlicher Lohnveredelung;
- Litera fdie Wiederversendung nach Ausbesserung;
- Litera gder endgültige Eingang;
- Litera hder vorübergehende Eingang zur Eigenveredelung;
- Litera ider vorübergehende Eingang zur wirtschaftlichen Lohnveredelung;
- Litera jder vorübergehende Eingang zur Ausbesserung und
- Litera kder Wiedereingang nach passiver Veredelung.