BGBl. Nr. 25/1995
25. Bundesgesetz: Namensrechtsänderungsgesetz — NamRÄG
Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, das Ehegesetz, das Außerstreitgesetz, das Personenstandsgesetz, das Namensänderungsgesetz und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden (Namensrechtsänderungsgesetz — NamRÄG)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 9geändertBezeichnung, Text (neu), Z 1 (neu), Z 2 (neu)
Mitteilungen
Die Behörde hat die Änderung eines Familiennamens oder eines Vornamens schriftlich mitzuteilen
1. allen Verwaltungsbehörden und Gerichten, für die die Kenntnis davon eine wesentliche Voraussetzung für die Wahrnehmung der ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben bildet;
2. dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger.