BGBl. Nr. 353/1995
353. Verordnung: Aufstellung und Betrieb von Dampfkesseln — ABV
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Aufstellung und den Betrieb von Dampfkesseln — ABV
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 11neu
Alternative technische Regeln
Paragraph 11,
Ausrüstungsteile, einschließlich Regel- und Begrenzereinrichtungen, welche den in Paragraph 3, Absatz 5,, Paragraph 4, Absatz 3,, Paragraph 5, Absatz 2 und Paragraph 6, Absatz 2, angeführten technischen Regeln nur teilweise entsprechen, müssen mindestens die gleiche Sicherheit gewährleisten wie Ausrüstungsteile, die diesen technischen Regeln vollständig entsprechen.