Absatz eins,Die Mittel der Gesellschaft werden aufgebracht:
- Ziffer einsdurch Benützungsentgelte für die Benützung der Schieneninfrastruktur gemäß Paragraph 3, (für die Infrastruktur der Österreichischen Bundesbahnen ab dem 1. Jänner 1998);
- Ziffer 2durch Aufnahme von Anleihen, Darlehen, Krediten und sonstige Kreditoperationen;
- Ziffer 3durch Zahlungen aus Verträgen gemäß Paragraph 3, Ziffer 4,;
- Ziffer 4durch Zahlungen von im jeweiligen Bundesfinanzgesetz für Zwecke dieser Gesellschaft veranschlagten Mitteln;
- Ziffer 5durch Rückflüsse aus gewährten Darlehen und sonstigen Krediten einschließlich Zinsen und durch Erträgnisse veranlagter Gesellschaftsmittel;
- Ziffer 6durch Beiträge Dritter, wie zum Beispiel aus Mitteln der EU oder regionaler Gebietskörperschaften;
- Ziffer 7durch sonstige Zuwendungen und Erträgnisse.