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BGBl. Nr. 753/1996

kundgemacht 30.12.1996 RIS↗Parlament↗
753. Bundesgesetz: Wertpapieraufsichtsgesetz – WAG und Änderung des Bankwesengesetzes, des Börsegesetzes 1989, des Einführungsgesetzes zu den Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991, der Konkursordnung, der Ausgleichsordnung, des Versicherungsaufsichtsgesetzes und des Investmentfondsgesetzes
Bundesgesetz über die Beaufsichtigung von Wertpapierdienstleistungen (Wertpapieraufsichtsgesetz – WAG) und über die Änderung des Bankwesengesetzes, des Börsegesetzes 1989, des Einführungsgesetzes zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 1991, der Konkursordnung, der Ausgleichsordnung, des Versicherungsaufsichtsgesetzes und des Investmentfondsgesetzes
Kundmachung BGBl. Nr. 753/1996× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Bankwesengesetz (BWG) 1937 § 0↗RIS↗
§ 22fneu
in Kraft 01.01.1998 – 22.07.2000 · idF BGBl. Nr. 753/1996 · danach: BGBl. I Nr. 33/2000 § 22f↗RIS↗

Spezifisches und allgemeines Positionsrisiko

Paragraph 22 f,

Das Positionsrisiko in Schuldtiteln und Substanzwerten umfaßt das spezifische und das allgemeine Positionsrisiko.

  1. Ziffer eins
    Das spezifische Positionsrisiko ist das Risiko einer Preisänderung eines Wertpapiers auf Grund von Faktoren, die auf den Emittenten oder - im Fall eines abgeleiteten Instruments - auf den Emittenten des zugrundeliegenden Instruments zurückzuführen sind;
  2. Ziffer 2
    das allgemeine Positionsrisiko ist das Risiko einer Preisänderung eines Wertpapiers, die bei
    1. Litera a
      Schuldtiteln auf eine Änderung des Zinsniveaus und bei
    2. Litera b
      Substanzwerten auf eine allgemeine Bewegung am Aktienmarkt zurückzuführen ist und diese Faktoren in keinem Zusammenhang mit den spezifischen Merkmalen einzelner Wertpapiere stehen.