(2)Absatz 2,Die Basisausbildung gemäß Abs. 1 dauert mindestens vier Monate und umfaßt mindestens 600 Stunden theoretische und praktische Ausbildung. Sie beinhaltet insbesondere folgende Sachgebiete:Die Basisausbildung gemäß Absatz eins, dauert mindestens vier Monate und umfaßt mindestens 600 Stunden theoretische und praktische Ausbildung. Sie beinhaltet insbesondere folgende Sachgebiete:
Pflege und Überwachung von Patienten mit invasiven und nichtinvasiven Methoden
Enterale und parenterale Ernährung
Reanimation und Schocktherapie
Pathophysiologie und Korrektur von Störungen des Elektrolyt-, Flüssigkeits- und Säure-/Basenhaushalts
Biomedizinische Technik und Gerätelehre