BGBl. I Nr. 168/1998
168. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über den allgemein beeideten gerichtlichen Sachverständigen und Dolmetscher
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den allgemein beeideten gerichtlichen Sachverständigen und Dolmetscher geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 14geändertÜberschrift, Z 1, Z 2 (neu), Text · umnummeriert: Z 3, Z 4
Sinngemäße Anwendung von Bestimmungen über den die allgemein beeideten
2. daß an die Stelle des im § 4a genannten „Hauptverbands der allgemein beeideten gerichtlichen Sachverständigen Österreichs'' der „Österreichische Verband der Gerichtsdolmetscher'' tritt;
hat: "Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden einen
reinen Eid, daß ich aus der ...... Sprache in die deutsche und aus
der deutschen Sprache in die ...... Sprache stets nach bestem Wissen