BGBl. I Nr. 38/1999
38. Bundesgesetz: Mineralrohstoffgesetz – MinroG
Bundesgesetz über mineralische Rohstoffe, über die Änderung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes und des Arbeitsinspektionsgesetzes 1993 (Mineralrohstoffgesetz – MinroG) Diese Kundmachung ersetzt die Kundmachung BGBl. I Nr. 36/1999.
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 140aufgehoben
Paragraph 140, Sollen bergfreie, bundeseigene, grundeigene oder nach Maßgabe des Paragraph 2, Absatz eins und 2 sonstige mineralische Rohstoffe in einem bisher bergbaulich nicht genützten Gebiet abgebaut werden oder in einem solchen flüssige oder gasförmige Kohlenwasserstoffe in geologischen Strukturen gespeichert werden oder sollen solche Tätigkeiten eine erhebliche Erweiterung oder Einschränkung erfahren, so hat der Bergbauberechtigte einen Rahmenbetriebsplan aufzustellen.