BGBl. I Nr. 38/1999
38. Bundesgesetz: Mineralrohstoffgesetz – MinroG
Bundesgesetz über mineralische Rohstoffe, über die Änderung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes und des Arbeitsinspektionsgesetzes 1993 (Mineralrohstoffgesetz – MinroG) Diese Kundmachung ersetzt die Kundmachung BGBl. I Nr. 36/1999.
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 155aufgehoben
Paragraph 155, Wird die Bestellung eines Betriebsleiters, Betriebsleiter-Stellvertreters oder Betriebsaufsehers nicht anerkannt, so hat der Bergbauberechtigte den Betriebsleiter, Betriebsleiter-Stellvertreter oder Betriebsaufseher unverzüglich abzuberufen.