BGBl. I Nr. 38/1999
38. Bundesgesetz: Mineralrohstoffgesetz – MinroG
Bundesgesetz über mineralische Rohstoffe, über die Änderung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes und des Arbeitsinspektionsgesetzes 1993 (Mineralrohstoffgesetz – MinroG) Diese Kundmachung ersetzt die Kundmachung BGBl. I Nr. 36/1999.
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 165aufgehoben
Paragraph 165, Nähere Vorschriften über die verlangte Vorbildung bei Kleinbetrieben, über die Erfordernisse der Gleichwertigkeit einer Ausbildung an einer ausländischen Hochschule oder Lehranstalt, die Art der erforderlichen praktischen Verwendung, die Prüfung nach Paragraph 163, Absatz 4 und den Nachweis der bei einem Bergbaubetrieb erforderlichen Kenntnisse des Markscheidewesens bei Fehlen einer entsprechenden Vorbildung erläßt der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten durch Verordnung.