BGBl. I Nr. 38/1999
38. Bundesgesetz: Mineralrohstoffgesetz – MinroG
Bundesgesetz über mineralische Rohstoffe, über die Änderung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes und des Arbeitsinspektionsgesetzes 1993 (Mineralrohstoffgesetz – MinroG) Diese Kundmachung ersetzt die Kundmachung BGBl. I Nr. 36/1999.
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 88aufgehoben
römisch fünf. HAUPTSTÜCK
SCHÜRFEN NACH GRUNDEIGENEN MINERALISCHEN
ROHSTOFFEN UND DEREN GEWINNUNG
römisch eins. Abschnitt
Schurfbewilligung
Paragraph 88, Das Erschließen und Untersuchen natürlicher Vorkommen grundeigener mineralischer Rohstoffe und solche enthaltender verlassener Halden zum Feststellen der Abbauwürdigkeit bedarf einer Bewilligung der Berghauptmannschaft (Schurfbewilligung).