Absatz eins,Gegenstand der mündlichen Prüfung sind zwingend
- Ziffer einsbürgerliches Recht sowie Grundzüge des Arbeitsrechts und des Sozialrechts;
- Ziffer 2Handelsrecht;
- Ziffer 3Berufs- und Standesrecht der Rechtsanwälte sowie rechtsanwaltliches Kostenrecht.