BGBl. I Nr. 68/2001
68. Bundesgesetz: Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 und des Bundes-Seniorengesetzes 1998
Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Bundesgesetz über die Förderung von Anliegen der älteren Generation 1998 (Bundes-Seniorengesetz 1998) geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 30ngeändertSchlussteil
§ 30n.
Die Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge beträgt, wenn der Weg zwischen der Wohnung und der betrieblichen Ausbildungsstätte in jeder Richtung wenigstens dreimal pro Woche zurückgelegt wird, bei einer Wegstrecke in einer Richtung
a) bis 10 km oder wenn der Weg innerhalb eines Ortsgebietes zurückgelegt wird
monatlich 70 S 5,1 €,
b) über 10 km
monatlich 100 S 7,3 €.