BGBl. I Nr. 62/2003
62. Bundesgesetz: Änderung der Kraftfahrliniengesetzes – KflG
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die linienmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen (Kraftfahrliniengesetz – KflG) geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 27geändertZ 4, Z 5 (neu)
… 4 unveränderte Absätze
Erlöschen der Berechtigung
1. bei Tod des Inhabers der Berechtigung, sofern der Aufsichtsbehörde kein Fortbetriebsrecht nach § 28 Abs. 1 angezeigt wird; wenn es sich um keine natürliche Person handelt, bei Untergang des Unternehmens;
2. bei Widerruf der Berechtigung (§ 25);
3. bei Ablauf der Konzessionsdauer ohne vorherige zeitgerechte Einbringung eines Antrages auf Konzessionswiedererteilung (§ 29) oder eines Ansuchens um Verlängerung der Konzessionsdauer (§ 30);
4. im Falle der Enthebung von der Betriebspflicht (§ 24 Abs. 2).;
5. im Falle der Übertragung der Konzession (§ 28 Abs. 4).