BGBl. I Nr. 7/2011
Änderung des Gleichbehandlungsgesetzes, des Gesetzes über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft, des Behinderteneinstellungsgesetzes und des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Gleichbehandlungsgesetz, das Gesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft, das Behinderteneinstellungsgesetz und das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 40ageändert2. Abschnitt: Überschrift · Überschrift, Text; Abs 2 (entfallen); Abs 3 (entfallen), Z 1 bis Z 4, Schlussteil
Grundsätze für die Regelung der Gleichbehandlung von Frauen und Männern beim Zugang zu und bei ohne Unterschied der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen ethnischen Zugehörigkeit in sonstigen Bereichen
Für die Regelung der Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit in sonstigen Bereichen, soweit dies in die Grundsatzgesetzgebungskompetenz des Bundes fällt, werden die folgenden Grundsätze aufgestellt:
Geltungsbereich
§ 40a.
1. in die Regelungskompetenz beim Sozialschutz, einschließlich der Länder fallen sozialen Sicherheit und der Gesundheitsdienste,
2. in den Anwendungsbereich des I. Teiles fallen bei sozialen Vergünstigungen,
3. in den Bereich des Privat- und Familienlebens fallen bei der Bildung,
4. den Inhalt von Medien beim Zugang zu und Werbung betreffen Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum,
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