BGBl. I Nr. 156/2021
Änderung des Bundesstraßengesetzes 1971
Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 5dgeändert
Verordnungsermächtigungen
§ 5d.
1. Ablauf und maßgebliche Elemente und Aspekte der Folgenabschätzung hinsichtlich der Straßenverkehrssicherheit,
… 5 unveränderte Absätze
2. Ablauf und maßgebliche Kriterien des Straßenverkehrssicherheitsaudits,
3. Ablauf und maßgebliche Aspekte der Straßenverkehrssicherheitsanalyse des in Betrieb befindlichen Straßennetzes und Art der Veröffentlichung von Straßenabschnitten mit hoher Unfallhäufigkeit,
4. Ablauf und maßgebliche Aspekte der Straßenverkehrssicherheitsüberprüfungen,
5. die erforderliche fachliche Qualifikation der Straßenverkehrssicherheitsgutachter und
6. Inhalte und Umfang der Lehrgänge für Straßenverkehrssicherheitsgutachter gemäß § 5a Abs. 5 und § 5c Abs. 3.