BGBl. II Nr. 287/2026
EKPUV-Novelle 2026
Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Eltern-Kind-Pass-Untersuchungsprogramm-Verordnung geändert wird (EKPUV-Novelle 2026)
Änderungen durch diese Kundmachung
Hörscreening des Kindes
§ 13.
In der ersten bis spätestens in der 4. Lebenswoche des Kindes ist ein Hörscreening durch eine Fachärztin / einen Facharzt für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde gemäß Anlage B in einer Krankenanstalt vorgesehen.