Absatz eins,Die Aufgaben der Generalversammlung umfassen:
- Ziffer einsdie Wahl gemäß Paragraph 5, Absatz eins,;
- Ziffer 2die Nominierungen gemäß Paragraph 7, Absatz 2 und Paragraph 13, Absatz 3,;
- Ziffer 3die Kenntnisnahme des Finanzplanes, des Rechnungsabschlusses und des Tätigkeitsberichts sowie die Stellungnahme zur Geschäftsordnung des Boards.