Schutz jüdischer Einrichtungen,
BGBl. I Nr. 39/2021
Österreichisch-Jüdisches Kulturerbegesetz – ÖJKG
Bundesgesetz über die Absicherung des österreichisch-jüdischen Kulturerbes (Österreichisch-Jüdisches Kulturerbegesetz – ÖJKG)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Zielsetzung
Paragraph eins,
Der Bund leistet der Israelitischen Religionsgesellschaft jährlich eine Zuwendung in Höhe von vier Millionen Euro; diese hat der nachhaltigen Realisierung folgender Ziele für ein lebendiges jüdisches Leben zu dienen:
- Ziffer eins
- Ziffer 2Erhaltung und Pflege des gemeinsamen zukunftsorientierten österreichisch-jüdischen materiellen und immateriellen Kulturerbes,
- Ziffer 3Aufrechterhaltung des jüdischen Gemeindelebens und seiner Struktur in Österreich,
- Ziffer 4Dialog der Religionen,
- Ziffer 5Förderung von Projekten mit und zugunsten der jungen Generation und
- Ziffer 6Förderung von Initiativen des gesellschaftlichen Austausches und des Zusammenhalts.