JGS Nr. 946/1811
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 614neu
Auslegung der Substitutionen.
Paragraph 614,
Ist eine Substitution zweifelhaft ausgedrückt so ist sie auf eine solche Art auszulegen, wodurch die Freyheit des Erben, über das Eigenthum zu verfügen, am mindesten eingeschränkt wird.