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Entscheidung 10 Ob 19/13m×

Entscheidung 10 Ob 19/13m

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0109037 Rechtssatz 25.11.1997Zivilrecht
Nach § 8 UVG sind Vorschüsse welcher Art auch immer, insbesondere auch solche nach § 4 Z 3 UVG (sog "Haftvorschüsse"), ausnahmslos vom Beginn des Antragsmonates an zu gewähren (2 Ob 603/90 = ÖA 1992, 115).
RS0115844 Rechtssatz 26.09.2001Zivilrecht
Der EuGH hat klargelegt, dass eine Leistung nach dem UVG eine Familienleistung im Sinne von Art 4 Abs 1 h der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates 371R1408 Wanderarbeitnehmerverordnung, in der durch die Verordnung (EG) Nr. 118/97 des Rates vom 2. 12. 1996 …
RS0124262 Rechtssatz 09.09.2008Zivilrecht
Wenn aufgrund des Wohnsitzes des Vaters (beziehungsweise seines möglichen Beschäftigungsortes) im Rahmen der Sozialrechtskoordinierung nur die Anwendung der österreichischen Vorschriften in Betracht kommt - und nicht auch die Anwendung der Vorschriften eine …
RS0125925 Rechtssatz 01.06.2010Zivilrecht
Das Abstellen auf das Staatsbürgerschaftskriterium in § 2 UVG wäre als unionsrechtswidrig einzustufen, weshalb die Bezugnahme auf die österreichische Staatsbürgerschaft so zu lesen ist, dass damit die Staatsbürgerschaft eines EU‑Mitgliedstaats gemeint ist.
RS0125933 Rechtssatz 01.06.2010Zivilrecht
Mit 1. 5. 2010 wurde die VO 1408/71 von der neuen Koordinierungsverordnung, der VO (EG) 883/2004, abgelöst. Durch den Eintrag in den Anhang I sind österreichische Unterhaltsvorschüsse, die in der Rechtsprechung des EuGH als Familienleistungen qualifiziert w …
RS0128664 Rechtssatz 29.01.2013Zivilrecht
Art 18 AEUV ist eine die Inländergleichbehandlung für die Angehörigen der Union konstituierende Vorschrift, die Drittstaatsangehörige grundsätzlich ausschließt. Nur dort, wo das Unionsrecht den Drittstaatsangehörigen eine gemeinschaftsrechtlich begründete R …
RS0129107 Rechtssatz 22.10.2013Zivilrecht
Die dauernd bei ihrer Mutter in Ungarn lebende Unterhaltsberechtigte erfüllt nicht das Erfordernis eines inländischen Aufenthalts. Auf Art 18 AEUV kann sie sich nicht berufen, weil auch ein österreichisches Kind mit Auslandsaufenthalt keinen Anspruch auf UV …