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Entscheidung 10 Ob 29/12f×

Entscheidung 10 Ob 29/12f

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0113996 Rechtssatz 23.08.2000Zivilrecht
Der erkennende Senat schließt sich nicht der formalistischen Auffassung an, wonach eine Entscheidung, durch welche ein vorläufiger Unterhalt nach § 382a EO durch einen "endgültigen" ersetzt wird, nicht als Erhöhung des Unterhaltsbeitrages nach § 19 Abs 2 UV …
RS0122465 Rechtssatz 12.07.2007Zivilrecht
Unabhängig davon, ob aufgrund einer einstweiligen Verfügung nach § 382a EO ein 'unechter' Titelvorschuss nach § 4 Z 5 UVG oder ein 'echter' Titelvorschuss nach §§ 3, 4 Z 1 UVG begehrt wird, ist der 'vorläufige Unterhalt' kein Vorgriff auf den 'erst festzuse …
RS0128465 Rechtssatz 23.10.2012Zivilrecht
Nach der eindeutig deklarierten Absicht (einer Verbesserung der Unterhaltsbevorschussung) verfolgte der Gesetzgeber bei der Einführung der Bestimmung des § 19 Abs 3 UVG idF FamRÄG 2009 (BGBl I 2009/75) zwei Ziele: Zum einen sollte die herrschende Rechtsprec …
RS0128466 Rechtssatz 23.10.2012Zivilrecht
Dem neuen § 19 Abs 3 UVG (auch wenn die Übergangsbestimmung des § 37 Abs 10 UVG lediglich den „Antrag auf Vorschussgewährung“ nennt) kann nicht unterstellt werden, dass hier nur auf den ursprünglichen Vorschussgewährungsantrag abzustellen sei und ein Antrag …
RS0128467 Rechtssatz 23.10.2012Zivilrecht
Die Übergangsbestimmung des § 37 Abs 10 UVG stellt - anders als § 37 Abs 2 UVG - nicht auf das Einlangen des „verfahrenseinleitenden Antrags oder auf das Datum der amtswegigen Verfahrenseinleitung“ ab, sondern ganz allgemein auf einen „Antrag auf Vorschussg …