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Entscheidung 10 Ob 66/14z×

Entscheidung 10 Ob 66/14z

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0076026 Rechtssatz 1990 – zuletzt 24.03.2015Zivilrecht
Es genügt nicht, dass Sozialhilfeleistungen erbracht werden, sondern es muss die Unterbringung selbst auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen über die Sozialhilfe angeordnet worden sein.
RS0111606 Rechtssatz 1999 – zuletzt 24.03.2015Zivilrecht
Die Regelung des § 2 Abs 2 Z 2 UVG soll sicherstellen, dass die Kosten der Unterbringung des Kindes in einem Heim oder bei Pflegeeltern nicht von den Trägern der Jugendwohlfahrtspflege oder der Sozialhilfe, die diese Kosten - zumindest vorerst - zu tragen h …
RS0112769 Rechtssatz 1999 – zuletzt 25.08.2026Zivilrecht
Der Revisionsrekurs ist unzulässig, weil in der - wenngleich nach der Entscheidung des Rekursgerichts ergangenen - Entscheidung zu der hier maßgebenden Rechtsfrage bereits eingehend Stellung genommen wurde. Diese Entscheidung führt zur Unzulässigkeit des Re …
RS0112860 Rechtssatz 1999 – zuletzt 10.07.2025Zivilrecht
Grundlegende Voraussetzung für die Möglichkeit der Versagung von Unterhaltsvorschüssen nach § 2 Abs 2 Z 2 UVG ist jedenfalls, dass die Unterbringung "auf Grund einer Maßnahme" der Jugendwohlfahrtspflege (oder Sozialhilfe), somit einer entsprechenden Anordnu …
RS0112921 Rechtssatz 1999 – zuletzt 25.08.2026Zivilrecht
Der Revisionsrekurs ist unzulässig, wenn im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung vorliegt. Seit der Beschlussfassung durch das Rekursgericht hat der Oberste Gerichtshof bereits in meh …
RS0112994 Rechtssatz 1999 – zuletzt 24.03.2015Zivilrecht
Nach dem Wortlaut des § 2 Abs 2 Z 2 UVG besteht ein Anspruch auf Unterhaltsvorschüsse ua dann nicht, wenn das Kind auf Grund einer Maßnahme der vollen Erziehung in einem Heim untergebracht ist; beide Voraussetzungen müssen also kumulativ vorliegen.
RS0129867 Rechtssatz 2014 – zuletzt 24.03.2015Zivilrecht
§ 2 Abs 2 Z 2 UVG ist auf die Unterbringung in einem Krisenzentrum zwecks Gefährdungsabklärung nach § 27 WKJHG analog anzuwenden, weil der Minderjährige wie bei einer Maßnahme der vollen Erziehung aus öffentlichen Mitteln des primär kostenpflichtigen Kinder …